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V1134-25 ·27. Juni 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Abzug des Vermögensverlusts bei Betrug, wenn die gerichtliche Uneinbringbarkeit oder Zwangsvollstreckung nicht vorliegt

Der Anfragende möchte wissen, ob der durch Betrug entstandene Verlust nach einem Jahr eines Strafverfahrens als Vermögensverlust in der Einkommensteuer (IRPF) geltend gemacht werden kann. Die DGT antwortet, dass dies nicht möglich ist, da die Forderung weder gerichtlich uneinbringlich ist noch die Anforderungen an die zeitliche Zurechnung erfüllt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die steuerliche Absetzbarkeit von Verlusten aus Betrugsfällen ein, sofern die strengen Voraussetzungen der gerichtlichen Uneinbringlichkeit oder der Zwangsvollstreckung nicht nachgewiesen werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-06-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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