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V1124-17 ·10. Mai 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Keine Pflicht zur Quellensteuer bei der Einstellung einer Haushaltshilfe durch eine natürliche Person im privaten Bereich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einstellung einer Haushaltshilfe die Pflicht zum Einbehalt der Einkommensteuer (IRPF) auslöst. Die DGT stellt klar, dass eine natürliche Person im privaten Bereich nicht als Steuerschuldner zur Quellensteuer verpflichtet ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Privatpersonen, die Haushaltshilfen beschäftigen, sind von der Pflicht zur Einbehaltung der Einkommensteuer befreit.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-05-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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