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V1112-25 ·26. Juni 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die steuerliche Behandlung des nach dem Umzug erhaltenen Bonus hängt davon ab, ob dieser als im spanischen Hoheitsgebiet erzielt gilt

Eine Arbeitnehmerin, die unter das Sonderregime des Startup-Gesetzes fällt, fragt an, ob sie einen im Jahr 2024 erhaltenen Bonus, der sich auf das Jahr 2023 bezieht, in ihrer Steuererklärung (Modell 151) angeben muss. Die DGT stellt klar, dass diese Einkunft in Spanien nicht steuerpflichtig ist, da sie nicht aus einer auf spanischem Staatsgebiet ausgeübten Tätigkeit resultiert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Einkünfte, die nicht unmittelbar mit der Tätigkeit im spanischen Hoheitsgebiet zusammenhängen, auch unter dem Startup-Regime der spanischen Steuerpflicht entzogen bleiben.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-06-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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