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V1109-25 ·25. Juni 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zulage für Reservisten mit besonderer Verfügbarkeit als Arbeitslohn steuerpflichtig

Ein Reservist mit besonderer Verfügbarkeit erkundigt sich, ob die aufgrund seines Status erhaltene finanzielle Zulage von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt fest, dass dieser Betrag steuerlich als Arbeitslohn einzustufen ist und daher der Steuerpflicht unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass Sonderzulagen für Reservisten nicht als steuerfreie Leistungen, sondern als steuerpflichtiges Arbeitseinkommen behandelt werden müssen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-06-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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