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V1109-23 ·4. Mai 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einstufung von Einkünften als Arbeit oder wirtschaftliche Tätigkeit hängt von der Tätigkeit und Sozialversicherung ab, nicht von der Einpersonenstruktur

Die Anfragende stellt die Frage, ob der Verzicht auf die Stellung als Alleingesellschafterin ihrer Berufssgesellschaft es ermöglichen würde, ihre Einkünfte als Arbeitseinkünfte einzustufen. Die DGT antwortet, dass der unipersonelle Charakter der Gesellschaft für diese Einstufung unerheblich ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die rechtliche Struktur einer Gesellschaft (insbesondere die Einpersonenform) kein entscheidendes Kriterium für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Qualifizierung der Einkünfte ist. Maßgeblich sind die tatsächliche Art der Tätigkeit und die Anmeldung in der Sozialversicherung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-05-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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