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V1101-22 ·19. Mai 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Pflegeleistungen werden nicht auf die Freigrenze der Rente bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit angerechnet

Es wurde angefragt, ob die finanzielle Leistung für Pflege im familiären Umfeld zur Rente bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit addiert werden muss, um die Freigrenze der Einkommensteuer (IRPF) zu berechnen. Die DGT entschied, dass dies nicht der Fall ist, da es sich um unterschiedliche Konzepte handelt und die Pflegeleistung gesetzlich bereits steuerfrei gestellt ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Pflegeleistungen für Abhängige die steuerliche Freigrenze für Erwerbseinkommen nicht erhöhen, da sie bereits von der Steuer befreit sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-05-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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