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V1095-24 ·22. Mai 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Insolvenzverwaltung für in den Kanarischen Inseln ansässige Privatpersonen unterliegt der MwSt

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Erbringung von Insolvenzverwaltungsdienstleistungen an nicht unternehmerisch tätige natürliche Personen mit Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln der MwSt unterliegt. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang steuerpflichtig ist und zum Regelsatz besteuert werden muss.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Steuerpflicht von Insolvenzdienstleistungen für Privatpersonen auf den Kanarischen Inseln zum allgemeinen Mehrwertsteuersatz.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-05-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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