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V1094-24 ·22. Mai 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Rechtsdienstleistungen für Privatpersonen außerhalb der EU: Umsatzsteuerbefreiung unter Vorbehalt der Nutzung in Spanien

Ein Rechtsdienstleistungsunternehmen erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht für Leistungen an Privatpersonen außerhalb der EU. Die DGT stellt klar, dass diese Leistungen grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer unterliegen, warnt jedoch davor, dass eine Steuerpflicht entstehen kann, wenn das Kriterium der tatsächlichen Nutzung oder Verwertung auf spanischem Staatsgebiet erfüllt ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klarstellung der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Dienstleistungen; Risiko der Umsatzsteuerpflicht bei Inlandsnutzung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-05-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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