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V1093-24 ·22. Mai 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Telearbeit eines Arbeitnehmers begründet nicht allein eine Betriebsstätte in Spanien

Ein deutsches Unternehmen erkundigt sich, ob die Versetzung seines Vertriebsleiters nach Spanien zur Ausübung von Telearbeit eine Mehrwertsteuer-Betriebsstätte begründet. Die DGT stellt fest, dass weder die Anforderungen an eine angemessene Betriebsstätte noch an die Abschlussvollmacht erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die bloße physische Präsenz eines Arbeitnehmers im Ausland durch Telearbeit nicht automatisch zur Schaffung einer steuerpflichtigen Betriebsstätte führt, sofern keine entsprechende Geschäftsleitung oder Abschlussbefugnis vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-05-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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