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V1091-14 ·14. April 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung bei Auslandsarbeit setzt tatsächliche Erbringung der Leistung für eine gebietsfremde Einheit voraus

Ein in Spanien vertraglich gebundener Arbeitnehmer wird zur Tätigkeit für eine Tochtergesellschaft in den Niederlanden entsandt. Es stellt sich die Frage, ob die Befreiung für im Ausland erbrachte Leistungen in Anspruch genommen werden kann. Die DGT stellt klar, dass hierfür die Leistung als eine konzerninterne Dienstleistung gelten muss, die der gebietsfremden Einheit einen Vorteil oder Nutzen bringt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Diese Entscheidung präzisiert die Anforderungen an die steuerliche Befreiung bei Auslandsentsendungen und betont die Notwendigkeit eines wirtschaftlichen Nutzens für die ausländische Einheit.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-04-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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