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V1086-20 ·28. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ausübung von Funktionen als Stifter oder Verwalter schließt das Beckham-Gesetz nicht zwingend aus

Ein nach Spanien entsandter Arbeitnehmer fragt, ob die Tätigkeit als Stifter einer Stiftung oder der Rücktritt aus dem Arbeitsverhältnis zugunsten einer Verwaltungstätigkeit zum Verlust des Sonderregimes nach dem Beckham-Gesetz führen würde. Die DGT stellt fest, dass kein Ausschluss erfolgt, sofern die Anforderungen des Einkommensteuergesetzes (Ley del IRPF) erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Flexibilität des Sonderregimes für entsandte Arbeitnehmer, die zusätzliche Funktionen in Spanien übernehmen, solange die steuerlichen Voraussetzungen gewahrt bleiben.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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