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V1083-16 ·17. März 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Luxemburgische Beteiligungsgesellschaft kann keine beherrschende Gesellschaft eines Steuerkonzerns sein, wenn sie keine Stimmenmehrheit hält

Eine luxemburgische Venture-Capital-Gesellschaft stellt die Anfrage, ob sie die beherrschende Gesellschaft eines Steuerkonzerns in Spanien sein kann. Die DGT entscheidet dies mit Nein, da sie nicht über die Mehrheit der Stimmrechte an den beteiligten Gesellschaften verfügt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass für die Feststellung einer beherrschenden Stellung im Sinne der steuerlichen Konzernbesteuerung die tatsächliche Verfügung über die Mehrheit der Stimmrechte entscheidend ist, unabhängig von der reinen Kapitalbeteiligung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-03-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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