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V1082-14 ·14. April 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Italien könnte Honorare eines in Spanien ansässigen Beraters besteuern, sofern dort eine Betriebsstätte vorliegt

Ein in Spanien ansässiger Berater fragt an, ob Italien seine Honorare besteuern darf, wenn er von den Büroräumen seines italienischen Kunden aus arbeitet. Die DGT stellt fest, dass Italien die dieser Betriebsstätte zuzurechnenden Einkünfte besteuern kann, falls die Nutzung dieser Räumlichkeiten eine Betriebsstätte begründet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht die Risiken für grenzüberschreitende Dienstleistungen, bei denen die Nutzung von Kundenräumlichkeiten als Betriebsstätte gewertet werden kann, was zu einer Besteuerung im Quellenstaat führt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-04-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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