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V1081-14 ·14. April 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerbefreiung bei im Ausland ausgeübten Tätigkeiten

Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer erbringt IT-Beratungsleistungen für europäische Tochtergesellschaften seines Unternehmenskonzerns. Die Anfrage klärt, ob die Befreiung gemäß Artikel 7 Buchstabe p) des LIRPF (Einkommensteuergesetz) anwendbar ist und ob auf diese Einkünfte Quellensteuer einzubehalten ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung betrifft die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb von Unternehmensgruppen und die Anwendung spezifischer Befreiungstatbestände im spanischen Einkommensteuerrecht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-04-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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