Zum Inhalt springen
V1070-17 ·5. Mai 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Zurechnung von Zentralkosten an Betriebsstätten nach vernünftigen Kriterien möglich und notwendig

Ein französisches Unternehmen mit einer Niederlassung in Spanien erkundigt sich, ob Werbekosten, die von der Zentrale getragen wurden, an die Betriebsstätte weiterverrechnet werden können. Die DGT stellt fest, dass diese Kosten nach dem Fremdvergleichsgrundsatz und einem vernünftigen Kriterium zuzurechnen sind, wobei die endgültige Abzugsfähigkeit von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung abhängt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anforderungen an die Kostenallokation zwischen Hauptsitz und Betriebsstätten unter Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-05-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das fiscal-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem fiscal-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt