Zum Inhalt springen
V1069-15 ·8. April 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerkonsolidierungsgruppen mit Kreditinstituten können ihren Status 2015 beibehalten

Es wird angefragt, ob Steuerkonsolidierungsgruppen, die Kreditinstitute und andere Unternehmen umfassen, diesen Status ab 2015 ohne neue Vereinbarungen fortführen können. Die DGT stellt fest, dass der Status beibehalten werden kann, und erläutert die Bedingungen je nachdem, ob das beherrschende Unternehmen weiterhin in Spanien ansässig bleibt oder seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bietet Rechtssicherheit für Steuerkonsolidierungsgruppen mit Kreditinstituten hinsichtlich der Fortführung ihres steuerlichen Status unter Berücksichtigung des steuerlichen Wohnsitzes des beherrschenden Unternehmens.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-04-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt