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V1065-26 ·13. Mai 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine doppelte Meldepflicht: Bereits gemeldete Geschäftsvorgänge müssen nicht in der jährlichen Drittvergleichsdeklaration enthalten sein

Es wurde angefragt, ob Geschäftsvorgänge, die bereits durch andere spezifische Meldungen gemeldet werden müssen, zusätzlich in der jährlichen Erklärung über Transaktionen mit Dritten aufzuführen sind. Die DGT stellt klar, dass dies nicht erforderlich ist, sofern die Inhalte dieser Meldungen übereinstimmen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Entlastung der Steuerpflichtigen durch Vermeidung von Doppelmeldungen bei identischen Sachverhalten in verschiedenen Steuererklärungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-05-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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