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V1055-16 ·16. März 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des Sonderregimes für den Anteilstausch bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 80 LIS und wirtschaftlicher Gründe

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob eine Umstrukturierung zur Schaffung einer Holding-Struktur unter das Sonderregime für den Anteilstausch fallen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Mehrheit der Stimmrechte und den Wohnsitz erfüllt sind und die Transaktion über den rein steuerlichen Vorteil hinaus auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die eine Holding-Struktur schaffen oder sich umstrukturieren, können steuerliche Vorteile durch den Anteilstausch nutzen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 80 LIS erfüllen und die wirtschaftliche Substanz der Transaktion nachweisen können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-03-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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