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V1053-17 ·4. Mai 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses schließt Sonderbesteuerung für entsandte Arbeitnehmer nicht aus

Ein Steuerpflichtiger fragt, ob der Wechsel von seinem ursprünglichen Arbeitsvertrag zu einem neuen Vertrag bei einem anderen Unternehmen in Spanien den Sonderstatus für entsandte Arbeitnehmer gefährdet. Die DGT stellt klar, dass dieser Wechsel kein Ausschlussgrund für das Sonderregime darstellt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Kontinuität des Sonderbesteuerungsregimes für entsandte Arbeitnehmer, selbst wenn das ursprüngliche Arbeitsverhältnis durch eine neue Anstellung in Spanien ersetzt wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-05-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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