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V1050-25 ·25. Juni 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Unmöglichkeit der Zusammenveranlagung von Ehegatten, wenn das minderjährige Kind eines Ehegatten mit dem anderen Elternteil zusammenveranlagt wird

Es wird angefragt, ob ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten zusammenveranlagt werden kann, wenn das Kind des Ehegatten aus einer früheren Beziehung im Rahmen eines gemeinsamen Sorgerechts mit dem anderen Elternteil zusammenveranlagt wird. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da das Minderjährige gleichzeitig Teil zweier Familieneinheiten wäre.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Möglichkeiten zur Zusammenveranlagung ein, wenn Kinder aus früheren Beziehungen unter gemeinsamer Sorge mit anderen Personen zusammenveranlagt werden, um eine Doppelzählung in zwei Familieneinheiten zu vermeiden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-06-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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