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V1048-26 ·12. Mai 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Auflösung einer Gesellschaft hat keine Auswirkungen auf die Einkommensteuer eines Dritten, der kein direkter Gesellschafter ist

Es wird die steuerliche Auswirkung der Auflösung einer Gesellschaft (E) auf eine natürliche Person (PF1) sowie auf eine Gesellschaft (A) angefragt, die Gesellschafterin von E ist. Die DGT stellt klar, dass die Auflösung für die natürliche Person keine Auswirkungen auf deren Einkommensteuer hat, da sie keine direkte Gesellschafterin ist, während die Gesellschaftergesellschaft die Bewertungsvorschriften des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) anwenden muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung hängt von der direkten Beteiligung ab: Nicht direkt beteiligte Personen sind von den Auswirkungen auf die Einkommensteuer nicht betroffen, während Gesellschaftergesellschaften spezifische Bewertungsvorschriften beachten müssen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-05-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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