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V1048-25 ·25. Juni 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Mieteinnahmen aus Sondervermögen sind vollumfänglich dem Eigentümer zuzurechnen

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob die Mieteinnahmen einer Immobilie, die ihr Ehemann geerbt hat, von beiden Ehegatten oder nur von ihm zu versteuern sind, da sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Die DGT stellt klar, dass die Erträge dem rechtlichen Eigentümer der Immobilie zuzurechnen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die strikte Trennung von Einkünften aus Immobilienvermögen nach der rechtlichen Eigentumschaft, ungeachtet des Güterstands.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-06-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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