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V1047-21 ·21. April 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zusatzleistung bei Arbeitslosigkeit für Hausangestellte als Arbeitsentgelt steuerpflichtig

Es wurde angefragt, ob die aufgrund von COVID-19 gewährte Zusatzleistung bei fehlender Erwerbstätigkeit für Beschäftigte des Sonderstatus für Hausangestellte der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt. Die DGT stellt klar, dass diese Beträge als Arbeitsentgelt gelten und nicht steuerfrei sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die Sonderleistungen für Hausangestellte nicht von der Einkommensteuer befreit sind, sondern als steuerpflichtiges Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit zu behandeln sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-04-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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