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V1040-21 ·21. April 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung für Auslandsarbeit bei Remote-Tätigkeit von Spanien aus

Ein Experte der Europäischen Kommission erkundigte sich, ob die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten auch dann gilt, wenn die Aufgaben aufgrund der Pandemie remote von Spanien aus erledigt wurden. Die DGT entschied, dass dies nicht anwendbar ist, da die Arbeit nicht tatsächlich außerhalb des spanischen Staatsgebiets verrichtet wurde.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass der physische Arbeitsort entscheidend für die steuerliche Befreiung ist und Telearbeit innerhalb Spaniens nicht als Auslandsarbeit gewertet werden kann.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-04-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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