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V1016-16 ·14. März 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

40 %-Reduktion bezieht sich nur auf den steuerpflichtigen Teil des Bonus

Es wird geklärt, ob für die Berechnung der Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten 60 % des Bonus (nach Abzug der 40 %-Reduktion) oder 100 % herangezogen werden müssen. Die DGT stellt klar, dass zunächst der steuerpflichtige Teil des Bonus ermittelt werden muss, auf den anschließend die Reduktion angewendet wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Berechnungsgrundlage für die Steuerbefreiung bei geografischer Mobilität und stellt sicher, dass die Reduktion korrekt auf den steuerpflichtigen Anteil der Vergütung angewendet wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-03-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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