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V1007-14 ·9. April 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung für Auslandstätigkeiten setzt steuerlichen Wohnsitz im Ausland und konzerninterne Leistungen voraus

Ein von einem spanischen Unternehmen nach Panama entsandter Arbeitnehmer fragt, ob er seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien behält und ob die Befreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten anwendbar ist. Die DGT stellt klar, dass der Wohnsitz davon abhängt, ob der steuerliche Wohnsitz in Panama nachgewiesen werden kann, und dass die Befreiung spezifische Anforderungen an die Empfängereinheit sowie die Art der Dienstleistung stellt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die strengen Nachweispflichten für die steuerliche Ansässigkeit im Ausland und die Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerbefreiung bei Auslandseinsätzen, insbesondere im Hinblick auf konzerninterne Dienstleistungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-04-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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