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V0999-24 ·10. Mai 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vergütungen für Auswahlkommissionen werden dem Jahr der Tätigkeit zugerechnet

Es wird geklärt, wann Entschädigungen für die Teilnahme an Auswahlkommissionen der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen und welcher Abzug anzuwenden ist. Die DGT stellt fest, dass sie dem Zeitraum zuzurechnen sind, in dem sie fällig werden, was mit dem Jahr der Tätigkeit übereinstimmt. Es gilt der allgemeine Steuersatz oder 15 %, falls die Zahlungen als Nachzahlungen erfolgen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert den Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung und die anzuwendenden Abzugssätze für Vergütungen aus Auswahlkommissionen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-05-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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