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V0995-16 ·14. März 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Vergütungen von Geschäftsführern und Gesellschaftern für unternehmerische Tätigkeiten gelten als Arbeitsentgelt

Es wird geklärt, wie Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL) für die der Gesellschaft erbrachten Leistungen steuerlich zu behandeln sind. Die DGT stellt fest, dass Vergütungen für die Funktion als Geschäftsführer als Arbeitsentgelt gelten und dass auch Zahlungen für unternehmerische Tätigkeiten als solches einzustufen sind, sofern sie nicht die Anforderungen an wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Einordnung von Vergütungen zwischen Gesellschaftern und ihrer Gesellschaft und stellt sicher, dass Leistungen, die nicht die Kriterien einer eigenständigen wirtschaftlichen Tätigkeit erfüllen, als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-03-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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