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V0988-24 ·10. Mai 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verluste aus uneinbringlichen Forderungen im Insolvenzverfahren sind dem Jahr der Verfahrensabschluss zuzurechnen

Es wurde angefragt, wann nicht zurückgeflossene Beträge aus einer Investition nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens als Vermögensverlust in der Einkommensteuer (IRPF) geltend gemacht werden können. Die DGT stellt klar, dass der Verlust dem Veranlagungszeitraum zuzurechnen ist, in dem das Verfahren endet, ohne dass die Forderung beglichen wurde.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Steuerpflichtige können Verluste aus nicht erfüllten Forderungen nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens steuerlich geltend machen, wobei der Zeitpunkt des Verfahrensabschlusses entscheidend für die zeitliche Zuordnung des Verlustes ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-05-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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