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V0979-14 ·7. April 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Design- und Ingenieurdienstleistungen können gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen Spanien-Marokko als Lizenzgebühren gelten

Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich, ob Zahlungen für Ingenieur-, Design- und technische Unterstützungsleistungen in Marokko als Lizenzgebühren einzustufen sind. Die DGT stellt fest, dass Designleistungen als Lizenzgebühren gelten können, wenn die Nutzung bereits existierender Pläne oder technischer Studien gewährt wird, jedoch nicht, wenn es sich um die Entwicklung eines neuen, bisher nicht existierenden Werkes handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen gewerblichen Gewinnen und Lizenzgebühren bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, was erhebliche Auswirkungen auf die Quellensteuerpflicht bei technischen Projekten in Marokko hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-04-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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