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V0975-14 ·7. April 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einkünfte eines in Mexiko ansässigen Lehrers aus abhängiger Beschäftigung in Spanien sind in Spanien steuerpflichtig

Es wird die Besteuerung eines mexikanischen Gastlehrers angefragt, der in Spanien eine abhängige Erwerbstätigkeit für die Dauer von 21 Tagen ausübt. Die DGT stellt fest, dass die Einkünfte in Spanien steuerpflichtig sind, da die Voraussetzungen des Doppelbesteuerungsabkommens für eine ausschließliche Besteuerung in Mexiko nicht erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die bloße zeitliche Begrenzung einer Tätigkeit in Spanien nicht automatisch zur Steuerbefreiung führt, wenn die Bedingungen des Doppelbesteuerungsabkommens nicht erfüllt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-04-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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