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V0955-25 ·4. Juni 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

75 %-Anrechnung von Leistungen aus Beitragszahlungen an Versorgungswerke (1967–1978) als Arbeitsentgelt unter besonderen Bedingungen

Die Anfragende erkundigt sich nach der Anwendung eines Urteils des Obersten Gerichtshofs auf ihre Altersrente in Bezug auf Beiträge an ein Versorgungswerk zwischen 1970 und 1978. Die DGT stellt klar, dass bei einem Versorgungswerk, das demselben Regime wie das Bankwesen unterliegt, 75 % des Leistungsanteils, der auf diese Beiträge entfällt, als Arbeitsentgelt anzurechnen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Rentenleistungen, die aus Beiträgen zu Versorgungswerken in einem spezifischen Zeitraum resultieren, und legt den Prozentsatz für die Anrechnung als Arbeitsentgelt fest.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-06-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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