Zum Inhalt springen
V0951-14 ·3. April 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

EU-Beamte mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat behalten ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien

Ein Beamter der Europäischen Kommission mit Wohnsitz in Italien, aber steuerlichem Wohnsitz in Spanien, erkundigt sich nach seinen steuerlichen Pflichten. Die DGT stellt klar, dass er aufgrund seines Status als EU-Beamter seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien behält und sein Welteinkommen in Spanien versteuern muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Diese Entscheidung bestätigt, dass die Tätigkeit als EU-Beamter den steuerlichen Wohnsitz in Spanien nicht automatisch verlagert, was weitreichende Folgen für die Besteuerung des weltweiten Einkommens hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-04-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt