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V0947-25 ·29. Mai 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Aussetzung der Börsennotierung einer Gesellschaft führt nicht automatisch zu einem Vermögensverlust für den Gesellschafter

Der Anfragende erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Aktien einer Gesellschaft, deren Börsennotierung ausgesetzt wurde und die er veräußern möchte. Die DGT stellt klar, dass die Aussetzung nicht automatisch einen Vermögensverlust bedeutet; hierfür müssten eine Auflösung und Liquidation der Gesellschaft oder eine Übertragung an einen Dritten vorliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Wertpapierverlusten bei ausgesetzten Notierungen und stellt klar, dass der bloße Handelsstopp ohne Veräußerung oder Liquidation keinen steuerlich wirksamen Verlust begründet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-05-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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