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V0932-16 ·10. März 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Steuerfreies Auszahlen privater Rentenpläne in Spanien bei steuerlichem Wohnsitz in der Dominikanischen Republik

Ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in der Dominikanischen Republik erkundigt sich, ob die Auszahlung eines spanischen privaten Rentenplans in Spanien steuerpflichtig ist. Die DGT stellt fest, dass es sich nicht um eine betriebliche Altersleistung handelt, weshalb Artikel 21 des Doppelbesteuerungsabkommens Anwendung findet und das Einkommen nur im Ansässigkeitsstaat zu versteuern ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass private Rentenleistungen unter das Abkommen für sonstige Einkünfte fallen und somit im Wohnsitzstaat des Empfängers steuerpflichtig sind, was eine Steuerentlastung in Spanien für in der Dominikanischen Republik ansässige Personen bedeutet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-03-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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