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V0930-20 ·17. April 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Das Sonderregime für Unterhaltszahlungen kann nicht in dem Veranlagungszeitraum angewendet werden, in dem die eheliche Trennung noch nicht eingetreten ist

Ein Steuerpflichtiger fragt, ob er die steuerliche Sonderbehandlung für Unterhaltszahlungen anwenden kann, die seit Februar 2019, vor dem Scheidungsurteil, geleistet wurden. Die DGT antwortet, dass dies nicht möglich ist, da das Regime den Bruch der ehelichen Verbindung voraussetzt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Unterhaltszahlungen erst ab dem Zeitpunkt der rechtlichen Trennung bzw. Ehescheidung steuerlich als Sonderregime geltend gemacht werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-04-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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