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V0928-15 ·25. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sitzverlegung berechtigt nicht zum Sonderregime für Fusionen, sofern es sich nicht um eine Europäische Gesellschaft handelt

Ein anfragendes Unternehmen beabsichtigt, seinen Sitz sowie die Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung von Spanien in die Niederlande zu verlegen. Die DGT stellt fest, dass das Unternehmen nicht das steuerliche Sonderregime für Fusionen und Spaltungen in Anspruch nehmen kann, da nicht nachgewiesen wurde, dass es sich um eine Europäische Gesellschaft oder eine Europäische Genossenschaft handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die ihren Sitz ins Ausland verlegen, müssen die Anforderungen an den Status einer Europäischen Gesellschaft erfüllen, um steuerliche Privilegien bei Umstrukturierungen zu erhalten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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