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V0924-14 ·2. April 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung bei der Veräußerung von Beteiligungen an einer ETVE auf Einkünfte aus nicht ansässigen Tochtergesellschaften anwendbar

Eine spanische Gesellschaft (A) fragt an, ob die Befreiung gemäß Artikel 21 des TRLIS auf die Einkünfte aus dem Verkauf ihrer Beteiligung an einer ETVE (E) angewendet werden kann, wenn letztere direkte und indirekte Beteiligungen an nicht ansässigen Unternehmen hält. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung auf den Teil der Einkünfte anwendbar ist, der auf Beteiligungen an nicht ansässigen Unternehmen entfällt, die die Anforderungen des Artikels 21 erfüllen, unabhängig davon, ob die Beteiligung direkt oder indirekt erfolgt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die Steuerbefreiung bei der Veräußerung von Beteiligungen auch bei indirekten Beteiligungen über eine ETVE greift, sofern die Voraussetzungen des Artikel 21 TRLIS erfüllt sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-04-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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