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V0919-23 ·19. April 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Reisekosten nicht abzugsfähig, wenn die Tätigkeit in einem festen Betrieb stattfindet

Ein Geflügelzüchter erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit von Reisekosten und ob für die Eierlieferung der Steuersatz von 0 % gilt. Die DGT stellt klar, dass Reisekosten nicht abzugsfähig sind, wenn die Tätigkeit in einem festen Betrieb ausgeübt wird, und dass Eier gemäß der vorübergehenden Regelung mit 0 % besteuert werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Abzug von Reisekosten für Betriebe mit festem Standort ein und bestätigt die Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Agrarprodukte.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-04-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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