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V0916-15 ·25. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Technische Assistenzleistungen für ein Unternehmen in Kolumbien können als Lizenzgebühren steuerpflichtig sein

Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich nach der Abrechnung von technischen Assistenzleistungen (digitale photogrammetrische Restitution) gegenüber einem Unternehmen in Kolumbien. Die DGT stellt fest, dass diese Leistungen gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Kolumbien als Lizenzgebühren gelten, und analysiert deren Behandlung im Rahmen der IRNR (Nichtansässigensteuer) und der MwSt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Einstufung von technischen Dienstleistungen als Lizenzgebühren beeinflusst die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens und die steuerliche Behandlung der Quellensteuer sowie der Umsatzsteuer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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