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V0895-26 ·22. April 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Ausschluss von Einkünften transparenter Körperschaften bei der Prüfung der Befreiung von der Vermögenssteuer

Die Anfragende stellt die Frage, ob die einer deutschen Körperschaft im Transparenzregime zugerechneten Gewinne beim Nachweis auszuschließen sind, ob deren Vergütungen für Leitungsfunktionen mehr als 50 % der Gesamteinkünfte ausmachen. Die DGT entscheidet, dass diese Einkünfte nicht auszuschließen sind, da sie nicht aus einer Tätigkeit stammen, die von der natürlichen Person gewöhnlich, persönlich und unmittelbar ausgeübt wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass zugerechnete Einkünfte aus transparenten Körperschaften zur Berechnung der 50-Prozent-Grenze herangezogen werden müssen, was die Befreiung von der Vermögenssteuer für Personen mit Managementtätigkeiten erschwert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-04-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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