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V0870-19 ·24. April 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Religiöse Organisationen müssen 19 % Quellensteuer auf Mieteinnahmen aus städtischen Immobilien einbehalten

Eine gemeinnützige religiöse Organisation erkundigt sich, ob sie bei der Vermietung von Wohnraum zu unentgeltlicher Überlassung an Personen mit internationalem Schutzstatus Quellensteuer einbehalten muss. Die DGT stellt fest, dass die Verpflichtung zum Einbehalt von 19 % auf diese Einkünfte besteht.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Steuerpflicht für religiöse Einrichtungen bei der Vermietung von Immobilien, selbst wenn die Nutzung für soziale Zwecke erfolgt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-04-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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