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V0861-15 ·23. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Angabe von Wertpapieren und Barmitteln muss getrennt erfolgen, um die Meldepflicht nach dem Modell 720 zu bestimmen

Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob er das Modell 720 einreichen muss, nachdem er Transaktionen auf einem ausländischen Wertpapierkonto getätigt hat, dessen Saldo zu einem gewissen Zeitpunkt 52.000 € überschritt, der jedoch zum Jahresende auf Null sank. Die DGT stellt klar, dass die Berechnung der Salden für die Meldepflicht für Barmittel und Wertpapiere getrennt vorgenommen wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Schwellenwerte für die Meldepflicht nach dem Modell 720 für verschiedene Vermögenswerte (Barmittel vs. Wertpapiere) separat zu betrachten sind, was die Wahrscheinlichkeit einer Meldepflicht erhöht, wenn nur eine der Kategorien den Schwellenwert überschreitet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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