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V0838-22 ·19. April 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Vorsteuerabzug für vor Tätigkeitsbeginn getätigte Anschaffungen bei Anwendung der Gleichstellungszuschlagspflicht

Es wird angefragt, ob eine natürliche Person, die dem Gleichstellungszuschlagssystem (recargo de equivalencia) unterliegt, die Vorsteuer aus Anschaffungen abziehen kann, die vor Beginn ihrer Tätigkeit getätigt wurden. Die DGT stellt klar, dass aufgrund der Unterwerfung unter dieses Sonderregime kein Vorsteuerabzug für Anschaffungen oder Dienstleistungen möglich ist, die den Tätigkeiten innerhalb dieses Systems dienen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmer, die dem Gleichstellungszuschlag unterliegen, können keine Vorsteuer aus Investitionen oder Anschaffungen geltend machen, die vor dem offiziellen Tätigkeitsbeginn getätigt wurden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-04-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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