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V0837-17 ·4. April 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Schenkungen von Bargeld zwischen Gebietsfremden in Spanien nicht steuerpflichtig, sofern keine Vermögenswerte im Inland vorhanden sind

Es wird geprüft, ob eine in Marokko ansässige Person (Ehepartner eines spanischen Beamten) in Spanien für eine Bargeldschenkung steuerpflichtig ist, die sie von ihrer in Libanon ansässigen Mutter erhalten hat. Die DGT stellt fest, dass weder eine Steuerpflicht aufgrund der persönlichen Bindung noch aufgrund des Inhalts der Schenkung besteht.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass Schenkungen von beweglichem Vermögen (Bargeld) zwischen Personen ohne Wohnsitz in Spanien nicht der spanischen Schenkungsteuer unterliegen, solange sich die Schenkungsobjekte nicht in spanischem Hoheitsgebiet befinden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-04-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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