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V0834-15 ·13. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung des ermäßigten Quellensteuer-Satzes von 9 % bei Wiederaufnahme einer ausgeübten beruflichen Tätigkeit

Ein technischer Architekt, der bis 2013 tätig war und seine Tätigkeit 2015 wieder aufnehmen möchte, fragt an, ob der ermäßigte Quellensteuer-Satz für den Tätigkeitsbeginn anwendbar ist. Die DGT entscheidet, dass dies nicht zulässig ist, da es sich nicht um eine Neugründung, sondern um die Wiederaufnahme einer früheren Tätigkeit handelt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Zugang zum ermäßigten Steuersatz für Personen ein, die bereits in der Vergangenheit eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben und diese nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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