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V0820-26 ·14. April 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerpflichtige im SII-Verfahren unterliegen nicht der Verordnung über computergestützte Abrechnungssysteme

Es wurde angefragt, ob Steuerpflichtige, die das Verfahren zur sofortigen Bereitstellung von Informationen (SII) nutzen, die neue Verordnung über computergestützte Abrechnungssysteme (RSIF) einhalten müssen und ob die Verwendung von Excel zulässig ist. Die DGT stellt klar, dass die RSIF nicht für diejenigen gilt, die gemäß der MwSt-Verordnung Register führen, mithin für die SII-Unterlagen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Anforderungen der neuen Verordnung für RSIF-Unterlagen nicht gelten, was die bestehenden Compliance-Strukturen für SII-Steuerpflichtige schützt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-04-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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