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V0818-15 ·13. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

In Spanien ansässige Personen müssen Welteinkommen aus Dividenden versteuern und können die Doppelbesteuerung abziehen

Ein in Spanien steueransässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung von Dividenden aus spanischen und ausländischen Unternehmen, die auf einem Konto in Andorra eingegangen sind. Die DGT stellt klar, dass das Welteinkommen zu versteuern ist, und erläutert die Anwendung des Abzugs zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die weltweite Steuerpflicht für in Spanien ansässige Personen und präzisiert die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung einer Mehrfachbelastung bei ausländischen Kapitalerträgen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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