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V0808-15 ·13. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vergütungen eines Ehrenpräsidenten mit Verwaltungsfunktionen gelten als Arbeitsentgelt

Ein Unternehmen erkundigt sich nach der steuerlichen Natur und dem anzuwendenden Quellensteuerabzug für die Vergütung eines Ehrenpräsidenten ohne exekutive Funktionen. Die DGT stellt fest, dass diese aufgrund der Ausübung von Verwaltungs- und Leitungsfunktionen als Arbeitsentgelt einzustufen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Einordnung von Vergütungen für Personen in Ehrenämtern, die jedoch tatsächliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, und stellt klar, dass diese dem Arbeitslohn unterliegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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