Keine Steuerbefreiung bei Reinvestition, wenn die verkaufte Immobilie nicht der Hauptwohnsitz war
Ficha tecnica
Resumen
Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Steuerbefreiung bei Reinvestition anwenden kann, nachdem er eine Immobilie verkauft hat, die bis 2020 sein Wohnsitz war, und den Erlös in sein neues Haus reinvestiert. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung nicht gewährt werden kann, da die verkaufte Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs sowie in den zwei vorangegangenen Jahren nicht der Hauptwohnsitz war.
En 6 claves
A quien afecta
Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.
Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Como afecta a los implicados
Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung bei Reinvestition ein, da die Bedingung des Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt des Verkaufs und in den vorangegangenen zwei Jahren zwingend erfüllt sein muss.
Que hacer y antes de cuando
Sin accion inmediata para empresas o particulares: la obligacion recae en la Administracion o el efecto es informativo. Si quieres, te avisamos si esta norma cambia o entra en vigor.