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V0771-25 ·5. Mai 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung bei Reinvestition, wenn die verkaufte Immobilie nicht der Hauptwohnsitz war

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Steuerbefreiung bei Reinvestition anwenden kann, nachdem er eine Immobilie verkauft hat, die bis 2020 sein Wohnsitz war, und den Erlös in sein neues Haus reinvestiert. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung nicht gewährt werden kann, da die verkaufte Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs sowie in den zwei vorangegangenen Jahren nicht der Hauptwohnsitz war.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung bei Reinvestition ein, da die Bedingung des Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt des Verkaufs und in den vorangegangenen zwei Jahren zwingend erfüllt sein muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-05-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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